Finanzierung und Entgelte

Finanzierung

Zu allen Fragen bezüglich anfallender Kosten, Leistungsträger, Finanzierungsmöglichkeiten und eventuell zu stellenden Anträgen informieren wir Sie gern telefonisch oder persönlich vor Ort.

Entgelte

Vollstationäre Pflege

Bei den dargestellten Preisen wird ein Monat mit 30,42 Tagen als Grundlage angenommen. Somit wird in jedem Monat eine Zuzahlung gleicher Höhe in Rechnung gestellt. Bei anteiliger Belegung wird taggenau abgerechnet.

Am 29.10.2020 ist das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz GKV-IPReG der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft getreten. Danach werden bei Vorlage einer, durch einen besonders qualifizierten Vertragsarzt ausgestellten, Verordnung auf intensivpflegerische Versorgung nach § 37 c Absatz 2 Satz 3 SGB V  bzw.  auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V folgende Kosten unter Anrechnung der Pflegeversicherungsleistungen nach § 43 SGB XI von der Krankenkasse übernommen:

  • pflegebedingte Aufwendungen einschließlich Betreuung
  • Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege in der Einrichtung
  • Ausbildungsvergütung
  • Notwendige Investitionskosten
  • Entgelte für Unterkunft und Verpflegung

Liegt eine Verordnung nach den benannten Kriterien vor, trägt die Krankenkasse alle Kosten. Es fallen für Sie keine weiteren Kosten an.

Wir beraten Sie gern individuell. Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.

Kontakt

Pflegeleitzentrum für Menschen im Wachkoma Phase F
Sternenstraße 5, 08066 Zwickau
 

Telefon: 0375 / 44 0 50 - 500
Fax: 0375 / 44 0 50 - 529
Email: wachkoma@ssh-zwickau.de